Zunächst möchten wir Ihnen eine kurze Einführung zu einigen relevanten Rechtsnormen liefern. Damit können Sie sich einen kurzen Überblick über relevante Rechtsnormen wie das Medizinrecht, das Verkehrsrecht, das Verwaltungsrecht, das Gewerberecht und das Gaststättenrecht verschaffen.
Medizinrecht:
Bei dem Medizinrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arzt und den Patienten untersucht. Dabei müssen verschiedene Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Hierzu gehören verschiedene Fälle aus dem Medizinrecht. Das heißt Rechtsbeziehungen zwischen den Ärzten und Patienten untereinander.
Hierzu gehören zum Beispiel das:
- Arzthaftungsrecht
- Ein Befunderhebungsfehler
- Ein Diagnosefehler
- Ein Aufklärungsfehler
- Ein Therapiefehler
- Arzt- Strafrecht
- Berufsrechtliche Verfahren
Bei dem Arzthaftungsrecht besteht die Voraussetzung für die Arzthaftung bei einer Pflichtverletzung durch den behandelnden Arzt. Denn sobald der Patient als Folge zum Beispiel eine Pflichtverletzung erleidet, kann daraus der Schadensersatz resultieren.
Der Befunderhebungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn die Erhebung aufgrund von medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird.
Der Diagnosefehler liegt in solchen Fällen vor, wenn die erhobenen Befunde fehlerhaft interpretiert werden. Das heißt die Fehldiagnosen werden als Gegenstand des Arzthaftungsrechts festgesetzt.
Des Weiteren kann bei der ärztlichen Versorgung auch ein Aufklärungsfehler vorliegen. Damit wird in der Regel der zivilrechtliche oder strafrechtliche Tatbestand einer Körperverletzung beigemessen. Allerdings gibt es auch hierbei eine Ausnahmebehandlung. Diese bezieht sich dann auf die Notfallbehandlung. Denn sobald ein sofortiger Eingriff geliefert wurde, können lebensbedrohliche Folgen auftreten. Dabei ist dann meist der Umfang der Aufklärungspflicht wesentlich geringer.
Ausnahmen sind hierbei meist die Notfallbehandlung und der sofortige Eingriff. Denn sobald lebensbedrohliche Folgen auftreten können, haben die Patienten ein anderes Recht. Auch die Aufklärungspflicht des Arztes ist in jedem Fall eine Pflicht.
Das Arztstrafrecht umfasst zunächst beispielsweise die Unterlassung von speziellen Hilfsleistungen, eine fahrlässige Körperverletzung oder auch zum Beispiel der Schwangerschaftsabbruch. Das Strafrecht im Bereich der Medizin bezieht sich also speziell auf das Strafrecht bezogen auf den Arzt. In der Praxisgemeinschaft geht es dann zunächst darum, dass eine Kooperation zwischen mehreren Ärzten stattfinden kann. Das heißt die Einrichtungen sind speziell fachspezifisch ausgelegt. Dabei werden zum Beispiel auch die Abrechnungsverhältnisse miteingeschlossen. Mitunter ist eine Genehmigung von den Zulassungsausschüssen gegeben, sodass man sich an eine kassenärztliche Vereinigung wenden kann.
Verkehrsrecht:
Auch das Verkehrsrecht ist ein breitgefächertes Rechtsgebiet. Denn es umfasst zum einen die zivilrechtlichen Prozess bzw. das Zivilrecht sowie auch den strafrechtlichen Prozess bzw. das Strafrecht. Hier kann es zum Beispiel zu einem Streit des Verkehrsvertragsrecht kommen oder ob ein KFZ ein Neuwagen ist.
Ein weiteres Problem ist der Frage geschuldet ob zum Beispiel ein Mangel am Fahrzeug vorliegt oder ob es sich hierbei zum Beispiel um einen reinen Verschleiß handelt. Denn sobald das Fahrzeug übergeben wird muss das Fahrzeug in jedem Fall mangelfrei sein. Sofern so ein Vertrag auftritt, kommt es in der Regel zu einem Mangelzustand.
Speziell das Verkehrsstrafrecht dient der Verkehrssicherheit. Hierbei sind in der Regel erst Gesetze einzuordnen die auf eine Körperverletzung oder sogar eine Tötung hinauslaufen. In einem solchen Fall muss natürlich sofort eingegriffen werden.
Des Weiteren bietet zum Beispiel das Verkehrsverwaltungsrecht wieder andere Möglichkeiten. Hier kommt es dann zum Beispiel zu Fragestellungen wie die Entziehung oder Beschränkung von Fahrererlaubnisse. Hier wird überprüft inwiefern die Mandate beispielsweise keine Fahrererlaubnis vorliegen haben. Mitunter kann zum Beispiel ein Zweifel einer Eignung eines Führerscheininhabers vorliegen oder auch Probleme wie das Abschleppen eines Autos.
Verwaltungsrecht:
Das Verwaltungsrecht untergliedert sich in die Themen des öffentliches Baurechtes, des behördlichen Gewerberechtes, des Gaststättenrechtes, des Handwerksrechts oder ach des Beamtenrechts.
Das öffentliche Baurecht umfasst sich zu allererst mit der Umsetzung eines Bauvorhabens. Man unterscheidet bei dem öffentlichen Baurecht jeweils zwischen dem Bundesrecht und dem Landesrecht. Für eine weitere Untergliederung werden diese in die Bereiche des Bauplanung- und Bauordnungsrecht untergliedert. Damit liegt dann zunächst eine deutliche Untergliederung vor.
Das Verwaltungsrecht in Kassel dient dazu, dass man bei der Vorbereitung von behördlichen Antragsverfahren und deren Verbescheidung im Antrags- und Widerspruchsverfahren vertreten wird. Die Rechte gegenüber dem Staat und der Verwaltung werden vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten durchgeführt.
Gewerberecht:
Für das Gewerberecht muss grundsätzlich ein „Gewerbe“ vorhanden sein. Dieses erlaubt eine selbstständige Tätigkeit, welche nicht als freier Beruf oder bloß als eine Nutzung eines Vermögens aufgeteilt ist.
Man kann unter dem Gewerberecht die Abwehr von Gefahren verstehen. Hierzu gehören zunächst beispielsweise das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe sowie das Marktgewerbe.
Die weiteren Fragestellungen des Gewerberechtes belaufen sich auf die Unterpunkte wie die Erlangung der Erlaubnis ein Gewerbe zuführen oder eine Gewerbeerlaubnis zubekommen. Des Weiteren kann eine Untersagungsverfügung, eine Schließungsverfügung oder eine Gewerbeuntersagung vorliegen.
Gaststättenrecht
Das Gaststättenrecht betrifft zum Beispiel auch noch zusätzliche Sondervorschriften wie das übergeordnete Gewerberecht. Es gehört ziemlich viel Eigenverantwortung zu der Lebensmittelhygiene in einer Gaststäte dazu. Das heißt es müssen sog. baurechtliche Vorschriften vorhanden sein. Diese betreffen dann zunächst Themen wie den Umfang, die Ausstattung oder auch banale Einrichtungen wie die Toilettenanlagen.
Strafrecht
In Deutschland umfasst das Strafrecht mehrere Teile. Damit finden Sie einen allgemeinen Teil mit allen möglichen Grundbestimmtungen und auch eine Voraussetzung für die Strafbarkeit. Mit Hilfe des Strafrecht in Kassel können zunächst Strafprozesse geregelt werden.
Tat und Strafrecht
Die strafbare Handlung in Form der Tat muss immer objektiv zurechenbar sein. Sie darf also weder unvorhersehbar oder unwahrscheinlich sien. Außerdem können die Rechtsgüter mit dem Strafrecht geschützt werden. Es wird also festgehalten, dass der Strafanspruch des Staates gegenüber einem vermeintlichen Straftäter fällt. Zunächst erfolgt eine Bestrafung durch ein gerichtliches Verfahren.
Damit werden viele verschiedene Leistungen abgedeckt. Wodurch jeder seinen individuellen Fachanwalt finden kann.