Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Berlin-Wilmersdorf

Vertragsrecht

Im Vertragsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Absolventin der Fachanwaltslehrgänge Bankrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht Maren Boryszewski beraten und vertreten.

Die meisten Verträge werden zur Zufriedenheit aller Beteiligten erfüllt. Doch was passiert, wenn das gekaufte Auto ein Montagsauto ist, sich der Kreditvertrag als teuer herausstellt oder der Kunde nicht zahlt? Hier hilft das Vertragsrecht. Doch ist im Vertragsrecht ein schnelles Handeln sehr wichtig. Im Vertragsrecht müssen zunächst die vertragsrechtlichen Fristen beachtet werden, welche sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern nicht immer geläufig sind. So gilt beispielsweise für die Anfechtung von Verträgen wegen eines Irrtums eine sehr kurze Frist. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anfechtung dann in der Regel nicht mehr möglich - auch wenn tatsächlich Gründe vorliegen, welche Sie zur Anfechtung berechtigen würden.

Für Unternehmern und Verbraucher führt Rechtsanwältin Boryszewski schnell und effektiv das komplette außergerichtliche und gerichtliche Mahnwesen durch. Im Anschluss an das gerichtliche Mahnverfahren werden die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen individuell abgestimmt, damit schnelle Zahlungseingänge realisiert werden können.

Weiterhin haben die unterschiedlichen möglichen Vorgehensweisen, z.B. bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, unterschiedliche Folgen. Häufig wird beispielsweise voreilig der Rücktritt von einem Vertrag erklärt. Dies kann unter Umständen für Verbraucher sehr teuer werden, da nicht selten die Rechtsfolgen bei der Wahl einer anderen Vorgehensweise für den Verbraucher günstiger sind. Werden diese vertragsrechtlichen Fristen versäumt oder die im Vertragsrecht festgelegten Vorgehensweisen nicht eingehalten, können Sie Ihre Ansprüche verlieren.

Rechtsanwältin Boryszewski zeigt Ihnen unter Beachtung der vertragsrechtlichen Fristen die Möglichkeiten mit den jeweiligen Vorteilen und Risiken auf, welche das Vertragsrecht bietet. So stellen Sie sicher, dass die im Vertragsrecht laufenden Fristen eingehalten und die erforderlichen Schritte unternommen werden - damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Wir sind Ihnen im Vertragsrecht insbesondere bei folgenden Anliegen behilflich:

  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten aus Kaufverträgen (z.B. auf Nachbesserung, Neulieferung oder Rücktritt und Schadensersatz)
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen und anderen Verträgen auf Zahlung des Kaufpreises bzw. vereinbarten Entgelts oder Honorars
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privaten Darlehensverträgen und Kreditverträgen (s. auch Bankrecht)
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen: Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung (s. auch Versicherungsrecht)
  • Beratung und Vertretung hinsichtlich der Ausübung von Widerrufsrechten nach dem Haustürwiderrufsrecht oder Fernabsatzwiderrufsrecht sowie sonstigen Widerrufsrechten nach dem Verbraucherrecht
  • Beratung und Vertretung hinsichtlich der Anfechtung von Verträgen wegen Irrtums oder wegen arglistiger Täuschung und Ausübung von Rücktrittsrechten
  • Forderungseinzug: Abwicklung des kompletten außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahrens sowie der Zwangsvollstreckung

Die Anwaltskanzlei Adolph & Boryszewski hilft Ihnen auch in Fragen des

Wenn Sie Fragen haben oder eine Rechtsberatung benötigen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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