Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Berlin-Wilmersdorf

Versicherungsrecht

Im Vertragsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Absolventin der Fachanwaltslehrgänge Bankrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht Maren Boryszewski beraten und vertreten.

Wenn Versicherte jahrelang die vereinbarten Versicherungsbeiträge zahlen, verlassen diese sich darauf, dass die Versicherung auch zahlt, wenn es mal zu einem Schaden kommt. Mit der Möglichkeit, dass die Versicherung den Schaden möglicherweise nicht oder nicht vollständig begleicht, wird häufig nicht gerechnet. Die Versicherten werden oftmals völlig überrascht, wenn die Versicherung eine Schadensregulierung ablehnt oder sogar vom Versicherungsvertrag zurücktritt bzw. den Versicherungsvertrag anfechtet. Dies kann passieren, wenn die Versicherung davon ausgeht, dass die Versicherten angeblich die im Versicherungsantrag gestellten Fragen falsch beantwortet oder unrichtige Angaben in der Schadenanzeige gemacht hätten bzw. Versicherte angeblich gegen nach dem Versicherungsvertrag zu erfüllenden so genannten Obliegenheiten verstoßen hätten.

Für eine optimale Durchsetzung der Interessen ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung - am besten sofort nach einem Schadenfall - sehr wichtig. Die Weichen werden im Versicherungsrecht im Falle eines Schadens früh gestellt. Von entscheidender Bedeutung kann bereits die Frage sein, welcher Gutachter den Schaden schätzen soll oder wie schnell und umfassend bei einem Wohnungseinbruch der Hausratversicherung eine Liste der gestohlenen Sachen übersendet wird. Werden hier Fehler gemacht, können diese in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt nicht oder nur schwerlich korrigiert werden. Zudem gilt es wichtige Fristen zu überwachen, deren Existenz den Versicherten häufig nicht geläufig sind. Wenn Sie diese Fristen versäumen, können Sie Ihre Ansprüche verlieren - auch wenn Ihnen die Frist nicht geläufig war.

Durch eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann mithin nicht nur viel Geld sondern auch Zeit und Nerven gespart werden. Wir überwachen die laufenden Fristen und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten bestehen. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Rechtsanwältin Boryszewski ist Ihnen im Versicherungsrecht insbesondere bei folgenden Anliegen behilflich:

  • Geltendmachung von Ansprüchen aus: Haftpflichtversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Restschuldversicherungen bzw. Restkreditversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Kasko-Versicherungen sowie Hausratversicherungen und Gebäudeversicherungen
  • Geltendmachung von Ansprüchen im Schadenfall (z.B. Zahlung einer vereinbarten pauschalen Versicherungssumme bzw. Zahlung eines konkret entstandenen Schadens, u.a. Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Ersatz für zerstörte Gegenstände usw.)
  • Beratung und Vertretung bei der Ausübung von Widerrufsrechten nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) oder nach dem Verbraucherrecht (Widerruf von so genannten verbundenen Verträgen, z.B. wenn Kreditverträge mit Restschuldversicherungen verbunden wurden)
  • Beratung und Vertretung bei der Kündigung, Anfechtung bzw. beim Rücktritt von Versicherungsverträgen durch den Versicherer nach angeblich falscher Beantwortung von Fragen bei der Antragstellung oder in der Schadenanzeige

Die Anwaltskanzlei Adolph & Boryszewski hilft Ihnen auch in Fragen des

Wenn Sie Fragen haben oder eine Rechtsberatung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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