Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Berlin-Wilmersdorf
Familienrecht
Im Familienrecht und im Lebenspartnerschaftsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Danah Adolph kompetent beraten und vertreten. Im Familienrecht kann Ihnen eine rechtzeitige Beratung viel Geld sparen.
"Verträge schließt man, solange man sich verträgt." Dieses alte Sprichwort erlangt im Familienrecht besondere Bedeutung. Idealerweise haben Ehegatten noch "in guten Tagen" einen Ehevertrag geschlossen, der die Folgen der Ehe, insbesondere aber eine Trennung und Scheidung regelt. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wurde kein Ehevertrag geschlossen, was nach wie vor die Regel ist, sind nach einer Trennung besonders viele Fragen zu klären. Deshalb beginnt bei uns jedes familienrechtliche Mandat mit einer ausführlichen Beratung. Wir bereiten sorgfältig die Klärung aller anstehenden Fragen vor, um für Sie schnell und kostengünstig nach außergerichtlichen Lösungen zu suchen. Im Idealfall werden alle anstehenden Fragen durch eine Trennungs- und Scheidungsfolgen-Vereinbarung geregelt, ohne dass Sie teure Prozesse führen müssen.
Sind sich die Ehegatten über die Trennungsfolgen und die Scheidungsfolgen einig, ist ein Gerichtsverfahren nur noch für die Durchführung der Scheidung und gegebenenfalls des Versorgungsausgleiches notwendig, wodurch erhebliche Kosten gespart werden.
Gelingt eine außergerichtliche Einigung einmal nicht, begleiten wir Sie ebenso engagiert im gerichtlichen Verfahren. Hier können Sie besonders von unserer langjährigen Prozesserfahrung profitieren.
Selbstverständlich vertreten wir nicht nur Ehegatten, sondern auch eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sowie nichteheliche Lebensgefährten.
Wir sind Ihnen insbesondere bei folgenden Anliegen behilflich:
- Fertigen von Eheverträgen und von Lebenspartnerschaftsverträgen
- Beratung und Vertretung nach einer Trennung
- Geltendmachung und Abwehr von Trennungsunterhalt
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Unterhalt für Kinder (Kindesunterhalt und Ausbildungsunterhalt)
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fragen der Vermögensauseinandersetzung und des Zugewinnausgleichs
- Scheidung und Eheaufhebungsverfahren, Versorgungsausgleich
- Verfahren auf Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Verfahren zum Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht
- Vertretung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Beratung und Vertretung bei Geltendmachung von Elternunterhalt durch das Sozialamt
Die Anwaltskanzlei Adolph & Boryszewski hilft Ihnen auch in Fragen des
- Arbeitsrecht
- Bankrecht
- Behindertenrecht
- Elternunterhaltsrecht
- Erbrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
Haben Sie Fragen an uns, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

