Ihr Rechtsanwalt für Behindertenrecht und Schwerbehindertenrecht in Berlin-Wilmersdorf
Behindertenrecht (Vertretung bundesweit)
Im Behindertenrecht und Schwerbehindertenrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Danah Adolph kompetent beraten und vertreten. Die Belange von Menschen mit Behinderung sind mir, Rechtsanwältin Danah Adolph, ein besonderes Anliegen.
Aus meiner zehnjährigen Berufserfahrung als sozialpädagogische Einzelfallhelferin und als Betreuerin von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung, sind mir die Schwierigkeiten von Familien mit behinderten Angehörigen nur zu gut bekannt.
Oft wird weniger die Erkrankung / Behinderung selbst als Belastung empfunden, als vielmehr der ewige Kampf mit Behörden und Sozialleistungsträgern. Viele Menschen mit Behinderung und deren Angehörige wissen nicht, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese erfolgreich durchsetzen können. Hier möchten wir aufklären und Sie darin unterstützen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Im März 2009 ist endlich auch in der Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: BRK) verabschiedet worden. Insbesondere der darin verankerte Grundsatz der Inclusion von Menschen mit Behinderung ist noch nicht ausreichend in allen Lebensbereichen umgesetzt. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, endlich für die Gleichstellung von behinderten Menschen zu sorgen, so dass zahlreiche Gesetzesänderungen anstehen, die wir für Sie aufmerksam verfolgen.
Da mir zahlreiche Krankheitsbilder und Behinderungen sowie deren Auswirkungen im Alltag vertraut sind, mag es sich um geistige, körperliche oder psychische Behinderungen / Erkrankungen handeln, kann ich nicht nur juristisch, sondern auch inhaltlich überzeugend gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern, Versicherungen etc. für Sie argumentieren. Zudem arbeiten wir eng mit einer Pflegefachkraft zusammen.
Gerne beraten und vertreten wir Sie zum Beispiel zu folgenden Themen:
- Fertigung von Behindertentestamenten
- Feststellung der Schwerbehinderung, des Grades der Behinderung (GdB), von Nachteilsausgleichen und Merkzeichen, Verfahren vor dem Versorgungsamt
- soziales Entschädigungsrecht, Opferentschädigungsgesetz
- Einstufung in die Pflegeversicherung, Verfahren gegen private und gesetzliche Pflegekassen
- Leistungen der Pflegeversicherung: z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistung, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, stationäre Pflege, zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
- Rehabilitation und Teilhabe nach dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement von Menschen mit Behinderung
- Besonderer Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung
- Eingliederungshilfe, Einzelfallhilfe, Verfahren vor dem Jugendamt und dem Sozialamt
- Schulhelfer
- Soziale Grundsicherung nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII), Verfahren gegenüber den Bezirksämtern / Grundsicherungsämtern
- Behinderungsbedingter Mehrbedarf nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) und nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII), Verfahren gegenüber dem JobCenter und dem Sozialamt
- Kindergeld für Kinder mit Behinderung, Vertretung gegenüber der Kindergeldkasse
- Unterhalt für Kinder mit Behinderung
Die Anwaltskanzlei Adolph & Boryszewski unterstützt Sie auch in Fragen des
- Arbeitsrecht
- Bankrecht
- Familienrecht
- Elternunterhaltsrecht
- Erbrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen haben oder Rechtsberatung benötigen.

