Ihr Rechtsanwalt für Bankrecht in Berlin-Wilmersdorf

Bankrecht (Vertretung bundesweit)

Im Bankrecht werden Sie von Rechtsanwältin Maren Boryszewski kompetent beraten und vertreten. Aufgrund ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau (IHK) und ihrer mehrjährigen Berufserfahrung in einer großen deutschen Regionalbank verfügt sie über brancheninterne Kenntnisse, die für Sie besonders nützlich sind. Da das Bankrecht insbesondere im Kreditrecht eng mit dem Versicherungsrecht verzahnt ist, profitieren Sie in besonderem Maße von der zusätzlichen Spezialisierung von Rechtsanwältin Boryszewski auf das Versicherungsrecht. Rechtsanwältin Boryszewski hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Bankrecht absolviert.

Seit Beginn der Bankenkrise bzw. Finanzkrise schwindet das Vertrauen der Kunden in die Banken. Die Erfahrung zeigt, dass dies bedauerlicherweise in nicht wenigen Fällen zu Recht geschieht.

Auch beim ganz "normalen" Verbraucherkreditvertrag oder bei Immobilienfinanzierungen drohen unerwartete Probleme. So werden Kredite oder Immobiliendarlehen nicht selten durch Banken gekündigt bzw. Sicherheiten verwertet, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kreditkündigung bzw. Sicherheitenverwertung vorliegen. Die restliche Kreditforderung wird nun sofort und in voller Höhe verlangt. Dabei werden von Banken oft zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen oder unzulässige Gebühren abgerechnet. Zudem werden Kreditkündigungen von den Banken ohne Vorliegen der Voraussetzungen der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) gemeldet. Durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung können diese erheblichen Nachteile oft deutlich reduziert werden. Zumeist kann mit den Banken eine für den Mandanten vorteilhafte geordnete Rückführung der tatsächlich noch offenen restlichen Kreditforderungen vereinbart werden.

Im Rahmen des Kapitalanlagerechts werden Anlegern von Banken und anderen Vermögensberatern häufig hohe Renditen bei angeblich geringem Risiko in Aussicht gestellt. Oft zeigt sich erst sehr viel später, dass diese Versprechungen nicht haltbar sind. Das angelegte Vermögen ist deutlich geschrumpft oder es muss schlimmstenfalls sogar Geld nachgeschossen werden. Noch folgenreicher können die Fälle sein, in welchen die Vermögensanlage durch einen Kredit finanziert wurde. Hier ist gut beraten, wer sich spätestens jetzt anwaltlich vertreten lässt. Es besteht die Chance, dass die Wertpapieranlage aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung rückgängig gemacht bzw. Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Selbst im ganz normalen Zahlungsverkehrsrecht können Probleme auftreten. So häufen sich unberechtigte Verfügungen mit ec-Karten und Kreditkarten an Geldautomaten oder bei Einkäufen vor Ort oder im Internet. Teilweise buchen die Banken streitige Beträge einfach vom Konto des geschädigten Kontoinhabers ab. Die Banken behaupten häufig, der Karteninhaber hätte diese Verfügungen in grob fahrlässiger Weise ermöglicht oder eine Sperrung der Karte zu spät veranlasst. Nicht selten lässt sich die Bank erst mit Hilfe von Rechtsanwältin Boryszewski davon überzeugen, dass dem Kontoinhaber kein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

Rechtsanwältin Boryszewski ist Ihnen im Bankrecht insbesondere bei folgenden Anliegen behilflich:

  • Beratung und Vertretung vor und nach Kreditkündigungen (insbesondere Verbraucherkredite und Immobiliendarlehen) wegen Ratenzahlungsrückständen
  • Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Nichtabnahmeentgelten
  • Überprüfung von Kreditverträgen und Immobiliendarlehensverträgen
  • Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren
  • Beratung und Vertretung bei Beratungsfehlern im Zusammenhang mit ungünstigen Verbraucherkreditverträgen und Immobilienfinanzierungen
  • Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen bei Kreditvermittlungsverträgen (Haftung wegen Beratungsverschulden, Honoraransprüche)
  • Abwehr von Ansprüchen, die gegenüber Mitdarlehensnehmern geltend gemacht werden, welche kein eigenes wirtschaftliches Interesse am Darlehen hatten und finanziell überfordert wurden
  • Beratung und Vertretung bei der Verwertung von Sicherheiten (z.B. Zwangsversteigerung von Immobilien)
  • Abwehr von Ansprüchen, die gegenüber Bürgen geltend gemacht werden
  • Beratung und Vertretung beim Widerruf von Kreditverträgen, insbesondere sofern diese im Zusammenhang mit anderen Verträgen (z.B. Restschuldversicherungen, Kaufverträgen, Vermögensanlagen) abgeschlossen wurden
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Rückabwicklung von Vermögensanlagen bei fehlerhafter Anlageberatung
  • Beratung und Vertretung beim darlehensfinanzierten Erwerb so genannter Schrottimmobilien und anderer Vermögensanlagen (z.B. Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds und anderen Fonds sowie weiteren Beteiligungen)
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei fehlerhaften Überweisungen, unberechtigten Verfügungen mit EC-Karten und Kreditkarten oder beim Online-Banking

Die Kanzlei Adolph & Boryszewski steht Ihnen in folgenden Fragen zur Seite

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Benötigen Sie eine Rechtsberatung, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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